Rechtsfachwirt/in mit Kammerabschluss

 

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ im Rechtsanwalts- und Patentanwaltsbereich ist am 23.08.2001 in Kraft getreten (BGBI. I.S. 2250). Damit ist in diesem Bereich ein bundeseinheitliches Berufsbild geschaffen.