
Rechtsfachwirt/in mit Kammerabschluss |
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Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ im Rechtsanwalts- und Patentanwaltsbereich ist am 23.08.2001 in Kraft getreten (BGBI. I.S. 2250). Damit ist in diesem Bereich ein bundeseinheitliches Berufsbild geschaffen.
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